Aktuelles
Informationen zum Praxisbetrieb während der Covid-19 Pandemie
Meine Praxis ist für persönliche Termine regulär geöffnet!
Ich bitte eindringlich, nur persönliche Termine zu vereinbaren, wenn Sie sich vollkommen gesund fühlen! Sollten Sie Erkältungssymptome haben oder nicht außer Haus gehen möchten, steht Ihnen alternativ weiterhin die Möglichkeit der psychotherapeutischen Gespräche via Telekommunikationmittel (Telefon, Videochat, Skype) zur Verfügung.
Unser Berufsverband konnte mit den Kassen hier eine Ausnahmeregelung ausverhandeln, sodass psychotherapeutische Behandlungen per Telekommunikation bis auf weiteres mit den Kassen abgerechnet werden können:
"Alle psychotherapeutischen Behandlungen, die notwendigerweise via Internet oder Telefon nach den Regeln durchgeführt werden, die für die Standard-Psychotherapie in den Praxen gültig sind, werden in gleicher Form honoriert, als wenn diese Therapien in den Praxen durchgeführt worden wären. Diese Zusage gilt für die Zeit der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und stellt natürlich für die Zeit danach kein Präjudiz dar."
(Quelle: https://www.psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/coronavirus-informationen-psychotherapeutinnen, Stand: 05.05.2020)
Da wir uns natürlich trotzdem weiterhin in einer „Ausnahmesituation“ befinden und die weitere Ausbreitung des Corona-Virus verhindern möchten, halte ich mich an folgende Schutzmaßnahmen:
Schutzmaßnahmen in meiner Praxis:
- Es stehen Ihnen ein Desinfektionsspray für die Hände und ausreichend Seife im WC zur freien Verfügung. Bitte waschen/desinfizieren Sie Ihre Hände vor Betreten des Therapieraumes.
- Wir verzichten in dieser Zeit auf gegenseitiges Händeschütteln.
- Während des Betretens bzw. Verlassens der Praxis und im Warteraum bitte ich Sie einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch ich trage bei Ihrem Ein- und Austreten einen Mund-Nasen-Schutz.
- Im Therapieraum halten wir einen größeren Abstand voneinander (empfohlener Mindestabstand) als üblicherweise.
- Während der Therapiegespräche können Sie den Mund-Nasen-Schutz selbstverständlich ablegen. Ich selbst arbeite ohne Mund-Nasenschutz.
„Bestimmte Gesundheitsberufe bzw. Behandlungssettings (z.B. Logopädie, Psychotherapie) erlauben nur eine Behandlung ohne Mund-Nasen-Schutz. Ist dies der Fall oder ist der Patientin / dem Patienten das Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, kann vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes abgesehen werden, wenn andere Vorkehrungen zur Vermeidung der Übertragung von Tröpfcheninfektionen getroffen werden […]“
(Quelle: Handlungsempfehlungen für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe, Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Seite 6. Stand: 04.05.2020)