Eine Trennung ist für alle Familienmitglieder eine große Herausforderung. Neben all der Bewältigung schmerzhaften emotionalen Erlebens, sind nun die Eltern gemeinsamer Kinder zusätzlich dafür verantwortlich Obsorge- und Besuchsregelungen zu treffen. Das kann ziemlich schwierig sein.
Besonders bei strittigen oder sehr schmerzhaften Trennungen und/oder einer schwierigen Beziehungsdynamik gestaltet sich ein gemeinsamer Konsens im Sinne der Kinder als oft fast unmöglich. In solchen Fällen kann das Gericht eine Familien-, Eltern-, Erziehungsberatung nach §107 gemäß Abs. 3 Z. 1 AußStrG anordnen.
In folgenden Fällen kann eine solche Familien-, Eltern-, Erziehungsberatung angeordnet werden:
Das Stundenausmaß der Beratung legt das Gericht fest. Die Erziehungsberatung soll Eltern die Möglichkeit bieten in geschütztem Rahmen, außerhalb des Gerichtssaals über die Bedürfnisse ihrer Kinder zu sprechen. Idealtypisch nehmen beide Eltern teil, um gemeinsame Lösungen erarbeiten zu können. Oberste Priorität der Beratung ist die Sicherung des Kindeswohls.
Es ist wohl immer schwierig, wenn man von einem Gericht dazu „gezwungen“ wird eine Elternberatung in Anspruch zu nehmen. Und dann soll diese Beratung zusätzlich als Paarberatung erfolgen, wo sich
doch beide oder ein Elternteil „nichtsmehr zu sagen haben“.
Trotz all Ihrer nachvollziehbaren Bedenken, versuche ich mit Ihnen einen gemeinsamen Beratungsprozess zu durchlaufen, indem vor allem Ihre Kinder im Mittelpunkt stehen, welche
Ihnen beiden als Eltern ein großes Anliegen sind.
Neben Ihren Kindern versuche ich Ihre eigenen Gefühle und Themen bzgl. der Trennung mit zu berücksichtigen und gegebenenfalls aufzugreifen, damit Sie beide als Eltern eine
neue Form der Beziehung, des Umgangs miteinander und einer für Sie beide passenden Art der Kommunikation praktizieren können. Wie diese aussieht, erliegt nicht in meinem
Ermessen, sondern wird gemeinsam erarbeitet - immer mit dem Fokus, dass sich Ihre Kinder bestmöglich entwickeln können.
Ebenso wie die Elternberatungen nach §95 gestalte ich meine Beratungen nicht als klassische „Vorträge“ sondern als Gespräche welche Ihre eigenen Erwartungen beinhalten und
berücksichtigen. Es ist daher für Sie möglich bzw. von meiner Seite sogar erwünscht eigene Themen oder Fragen in die Beratung „mitzubringen“.
Grundsätzlich wird die Familien-, Eltern-, Erziehungsberatung vom Gericht als Paarberatung angeordnet. Ob bzw. in wie fern eine Einzelberatung möglich ist, ist mit dem
zuständigen Gericht – Ihrem Richter*in – zu klären. Auch über die Dauer (Stundenausmaß) entscheidet Ihr Richter*in.
„Als angemessener Richtwert gilt laut bestehenden Qualitätsstandards ein Honorar zwischen 70 – 120 Euro (exkl. USt.) pro Stunde.“ Die Kosten der Beratung müssen die Eltern tragen. Bei mir kostet
eine Einheit (á 45 Minuten) € 120,–. Es hat sich in der Paarberatung bewährt jeweils immer eine Doppeleinheit zu arbeiten (90 Minuten), außer es wird
ausdrücklich anders von Ihrem Richter*in angeordnet. So haben wir genügend Platz und Raum um eine (mögliche) Lösung für Ihr/e gemeinsame/n Kind/er und Sie beide zu finden.
Die Ausübung der Familien-, Eltern-, Erziehungsberatung unterliegt strengen Qualitätsstandards. Als systemische Psychotherapeutin habe ich die zusätzliche Zertifizierung zur Familien-, Eltern-, Erziehungsberaterin und jahrelange Erfahrung in der Arbeit mit problematischen Familiendynamiken (u.a. Arbeit bei TAF- therapeutisch ambulanter Familienbetreuung).
Weitere Informationen finden Sie hier: www.trennungundscheidung.at und www.justiz.gv.at
• Systemische Familientherapie (SF)
• Emotionsfokussierte Therapie (EFT)
• Traumatherapie
• Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
• Elternberatung gemäß §95 und § 107 AußerStrG
Mag. Sabine Loos
Kirchengasse 4/6
5310 Mondsee
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