Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung

Seit 2013 haben sich Eltern vor einvernehmlicher Scheidung „über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten zu lassen” (§ 95 Abs. 1a AußStrG).


Der Fokus der Eltern soll (neben all den emotionalen Streitigkeiten und Scheidungsgründen) durch die Elternberatung verstärkt auf die Bedürfnisse der Kinder gerichtet werden. Paare, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, müssen daher vor Gericht den Nachweis einer solcher Elternberatung vorlegen.


Ablauf & Terminvergabe

Anders als oft bei institutionellen Beratungen, die meist in einer größeren Gruppe stattfinden und fixe Termine dafür festgelegt sind, kann ich Ihnen für Ihre persönliche Beratung einen vertrauensvollen Rahmen bieten und auf Ihre individuellen Wünsche, Fragen und Anliegen eingehen. Da diese Elternberatung einen einmaligen Termin darstellt, ist es mir außerdem möglich Ihnen eine schnelle und unbürokratische Terminvergabe anzubieten (in der Regel innerhalb 1 Woche nach Kontaktaufnahme, in Einzelfällen auch schneller).


Meine Beratungen sind keine klassischen „Vorträge“ sondern Gespräche und beinhalten und berücksichtigen Ihre eigenen Erwartungen, daher ist es für Sie möglich bzw. von meiner Seite sogar erwünscht eigene Themen oder Fragen in die Beratung „mitzubringen“ um eventuelle Unklarheiten oder Unsicherheiten zu beseitigen.


Der Hauptschwerpunkt bzw. der Fokus unserer Arbeit sind die Bedürfnisse Ihrer Kinder und das Kindeswohl. Gleichzeitig versuche ich aber auch Ihre eigenen Themen und Gefühle hinsichtlich Ihrer Trennung zu berücksichtigen und nehme selbstverständlich Bezug auf Ihre individuellen Lebensumstände.

 

Meine Beratungsgespräche gliedern sich grundsätzlich in folgende vier Teilbereiche:

  • Bedeutung von Trennung/Scheidung auf Ihre minderjährige Kinder
  • Auswirkungen von Trennung/Scheidung auf Ihre Kinder (Bedürfnisse, Ängste, Nöte, Wünsche und Reaktionen Ihrer Kinder)
  • Gestaltung der aktuellen und zukünftigen Lebenssituation Ihrer Kinder und eventuell (zukünftige) Herausforderungen
  • Emotionale Herausforderungen und Konflikte Ihrerseits (auf Elternebene)

Dauer & Kosten

Sofern es für Sie beide möglich ist, bitte ich prinzipiell beide Elternteile ohne der Kinder zur Beratung.


Die Kosten für die Elternberatungen liegen im Schnitt zwischen €90,– bis €130,– pro Einheit für Einzel bzw. Paarberatungen. Gruppenberatungen sind günstiger. Bei mir kostet eine Beratungseinheit á 45 Minuten €120,–.


In meiner Praxis dauert die Beratung für Paare 65-70 Minuten (1,5 Einheiten zu je 45 Minuten) und kostet €180,–. Wenn es Ihnen nicht möglich ist gemeinsam zu kommen, gibt es auch die Möglichkeit einer Einzelberatung. In dem Fall wird eine Einheit a´ 45 Minuten gearbeitet.


Ich biete keine Gruppenberatungen, da erfahrungsgemäß weniger gut auf Ihre individuellen und familiären Lebensumstände eingegangen werden kann.


Nach Absolvierung der Beratung bekommen Sie bei Barzahlung sofort die Rechnung und die Bestätigung für das Gericht und eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten besprochenen Punkte.


Weitere Informationen finden Sie auch hier:  www.kinderrechte.gv.at und www.trennungundscheidung.at