Kosten

Leider gibt es in Österreich immer noch keine einheitliche Regelung für eine vollfinanzierte Psychotherapie („Psychotherapie auf Krankenschein“). Psychotherapie gilt daher größtenteils eine private Leistung. Ähnlich dem „Wahlarztsystem“ gibt es allerdings einen Kostenzuschuss (Teilrefundierung der Kosten) seitens der Krankenkassen. Die Höhe des Kostenzuschusses hängt von Ihrer Krankenkasse ab.

 

Die Kosten für Psychotherapie in Österreich bewegen sich durchschnittlich zwischen €90 – €160,- pro Einheit (50 Minuten). Ich halte mich bei meinen Honorarsätzen an die Empfehlungen des ÖBVP und befinde mich bei der oben genannten Preisspanne im Mittelfeld.

 

Egal ob Sie den Kostenzuschuss oder eine vollfinanzierte Psychotherapie in Anspruch nehmen, Sie benötigen für die Abrechnung mit der Krankenkasse in jedem Fall:

  • eine Arztbestätigung
  • die Diagnosestellung und
  • ab der 10. Sitzung einen Bewilligungsantrag
    (unteres beides durch die fertig ausgebildete und eingetragene Psychotherapeutin)

Alle relevanten Informationen diesbezüglich erhalten Sie im Erstgespräch!


Teilkostenrefundierung (Kostenzuschuss) durch die Krankenkasse

Die Teilkostenrefundierung ist die übliche Art Psychotherapie abzurechnen und läuft ähnlich dem sogenannten „Wahlarztsystem“. Sie haben freie Therapeut*innenwahl (eingetragener und fertig abgeschlossener Psychotherapeut*innen) und bekommen grundsätzlich schneller und unkomplizierter einen Platz, als bei der vollfinanzierten Psychotherapie.

 

Nach Bezahlung und Einreichung der Honorarnote an Ihre Krankenkasse, bekommen Sie einen Teil der Kosten rückerstattet. Sofern Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie eventuell die Rechnung auch noch zusätzlich dort einreichen. Die Höhe der Teilkostenrückerstattung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich.


Vollfinanzierte Psychotherapie („Psychotherapie auf Krankenschein“)

Die vollfinanzierte Psychotherapie ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt, meist über Vereinslösungen. Sie ist stark kontingentiert und daher oft an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Hierbei haben Sie selbst dann üblicherweise keinerlei Kosten zu tragen.

 

Nachteile der vollfinanzierten Psychotherapie:

  • oftmals lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz
  • keine absolut freie Therapeut*innenwahl (da nicht alle Psychotherapeut*innen über ein jeweiliges Sachleistungskontingent verfügen)
  • in manchen Bundesländern: Zuordnung der Plätze nur unter bestimmten Kriterien

 

In Oberösterreich gibt es ein Kontingent an Sachleistungsstunden über die Clearingstelle für Psychotherapie (Proges). Haben Sie Interesse an dieser Möglichkeit müssen Sie sich direkt mit dieser in Verbindung setzen.

 

Ich persönlich biete keine Sachleistungsstunden an, sondern arbeite ausschließlich als Wahltherapeutin.